Mit Regelenergie Erlöse und Wirtschaftlichkeit steigern
Mannheim, 27.01.2015
Die Regelenergie ist ein Markt mit Zukunft. Durch die Bereitstellung von flexiblen Leistungskapazitäten können Unternehmen Anlagenbetreiber Zusatzerlöse generieren. Die MWM Gasmotoren TCG 2016, TCG 2020 und TCG 2032 sind für die Bereitstellung von Regelenergie geeignet. Durch kontinuierliche Entwicklungen bei MWM und Anpassungen in der Steuerungssoftware wurde eine flexible Betriebsweise beständig erweitert, sodass die Aggregate den Anforderungen gerecht werden. Zwei unterschiedliche Betriebsweisen sind dabei möglich: Einerseits die Bereitstellung der Regelenergie im Teillastbereich und andererseits das Starten aus dem Stillstand bzw. Herunterfahren in den Stillstand, bei der die volle Aggregatleistung genutzt wird. Für einen optimal wirtschaftlichen Betrieb der Anlage können auch beide Betriebsweisen kombiniert werden. Empfohlen wird der Betrieb im Teillastbereich, der heute bevorzugt wird, da bei dieser Betriebsart der Verschleiß wesentlich geringer als im Start-Stopp-Betrieb ist.
Die Vermarktungsformen von Regelenergie erfordern jedoch einen flexiblen Betrieb der BHKW-Anlage. Dadurch entstehen neue Anforderungen, z. B. möglichst kurze und definierte Zu- und Abschaltzeiten sowie steile Lastrampen zu ermöglichen. Gasmotoren im oberen Leistungsbereich sind entgegen diesen Anforderungen klassischerweise für den stationären Betrieb ausgelegt und auf Grund ihrer Trägheit nur bedingt für den dynamischen Einsatz geeignet.
Aus dem Stillstand kann mit den MWM Gasmotoren TCG 2016 und TCG 2020 sowohl Sekundär- als auch Tertiärregelleistung erbracht werden.
Beim Betrieb im Teillastbereich können MWM Aggregate alle Arten der Regelleistung zur Verfügung stellen. Das Starten der Anlage aus dem Stillstand für den Regelenergiebetrieb ist nur sinnvoll und ohne technische Anpassungen möglich, wenn:
• höchstens vier Starts am Tag bzw. max. 1.000 Starts im Jahr erfolgen
• die Mindestlaufzeit des Aggregats nach einem Start zwei Stunden beträgt
Trotz sinkender oder auslaufender Förderung durch das EEG kann mit der Bereitstellung von Regelenergie der Betrieb wirtschaftlich sein oder sogar nennenswerte Mehrerlöse erzielen. Die Aggregate erfüllen die wesentlichen Anforderungen zur technischen Präqualifikation und die praxisorientierten Kriterien von Drittanbietern zum Pooling (Vermarktung via virtuellem Kraftwerk).
Netzbetreiber vergüten sowohl positive als auch negative Regelenergie
Ein Anlagenbetreiber kann dem Netzbetreiber helfen, indem er entweder zusätzlichen Strom aus dem Netz nimmt, also negative Regelenergie anbietet, oder das Netz mit mehr Strom versorgt, also positive Regelenergie bereitstellt. Diese Leistung wird von den Netzbetreibern zu Konditionen vergütet, die in der Regel deutlich über eine reine Entschädigung des eigenen prozessualen Aufwands hinausgehen. Negative Regelenergie kann von dem Stromerzeuger beispielsweise durch das Herunterregeln eigener Energieerzeugungsanlagen oder die Intensivierung flexibler Produktionsprozesse bereitgestellt werden. Positive Regelenergie ergibt sich im Gegenzug durch das Hochfahren von Eigenerzeugung oder das Abschalten beziehungsweise Reduzieren von Prozessen.
Virtuelles Kraftwerk: Anbindung eines dezentralen MWM Kraftwerks mittels Kommunikationsbox an einen Direktvermarkter (Smart Grid)
Erlöse und Wirtschaftlichkeit steigern
„Durch eine virtuelle Vernetzung mehrerer dezentraler Anlagen (virtuelles Kraftwerk) durch einen Direktvermarkter ist die Teilnahme am Regelenergiemarkt auch für die Betreiber kleinerer Anlagen interessant, denn die Vergütungssätze für die klassische Einspeisung ins öffentliche Netz sinken“, sagt Daniel Bach vom Produkt Management.
Ausschlaggebend für eine Teilnahme am Regelenergiemarkt mit einem einzelnen Stromerzeugungsaggregat ist der Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber, dass die Anlage die Präqualifikation für Regelenergie erfüllt. Dazu werden relevante Daten wie Nennleistung, Maximal- und Minimalleistung, Spannungsebene oder Bilanzkreiszugehörigkeit an den Übertragungsnetzbetreiber übermittelt. Im Falle eines virtuellen Kraftwerks muss jede einzelne Anlage die Anforderungen erfüllen. Zudem muss der Anbieter die Zulassung der Strombörse (EEX) vorweisen.
Fotos: Caterpillar Energy Solutions GmbH
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