1923
MWM beantragt die Eintragung des Warenzeichens beim Reichspatentamt
Das erste MWM Warenzeichen
Ein Jahr nach der Entstehung der „Motoren-Werke Mannheim A.-G.“ beantragte MWM am 22. Januar 1923 die Eintragung des Warenzeichens beim Reichspatentamt. Auf dem Warenzeichen ist in einem Doppelkreis die Firmenbezeichnung „Motoren-Werke Mannheim“ in auf „MWM“ gekürzter Form abgebildet. Hinter den drei Buchstaben im Doppelkreis ist zusätzlich ein mittig angeordnetes Steigeisen, oder auch Doppelhaken, (umgangssprachlich auch „Wolfsangel“ genannt) zu sehen, welches zu der Zeit die Verbundenheit mit der Stadt Mannheim symbolisieren sollte, deren Stadtwappen ebenfalls ein Steigeisen zeigt. Das Steigeisen wurde früher zur Wolfsjagd und als Forstsymbol eingesetzt. Das Warenzeichenblatt vom 30. November 1923 beinhaltete die für die Registrierung des Warenzeichens geforderten Gebühren, die aufgrund der damals herrschendenden Geldentwertung in Milliarden Mark angegeben sind.
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Grafik: MWM Warenzeichen, (Mannheimer Zeitungen Buch Eisinger, S. 27)
Eisinger, Norbert (2022): Motoren-Werke Mannheim AG, Artikel und Informationen aus den Mannheimer Zeitungen von 1922 bis 1927.